Internationales Gesetz

Artikel 5 der Universalen Menschenrechtsdeklaration: Niemand darf Folter oder grausamer, unmenschlicher oder entwuerdigender Behandlung und Bestrafung unterzogen werden.

Die Menschenrechtsorgane der Vereinten Nationen haben Folter definiert als jede Handlung bei der ein Beamter oder jemand anderes auf Veranlassung eines Beamten einer Person absichtlich heftige Schmerzen und Leiden zufuegt, ob koerperlich oder geistig, um Informationen von der Person zu erhalten ueber eine Handlung die sie oder eine dritte Person begangen hat, oder um die Person oder eine dritte Person einzuschuechtern oder zu etwas zu zwingen.

Folter wird heute international als ein Verstoss gegen den Charter der Vereinten Nationen verurteilt und als Verletzung der universal akzeptierten Normen der Menschenrechte und Grundfreiheiten. Keine Ausnahmesituationen, ob Kriegszustand, Kriegsdrohung, inlaendische politische Instabilitaet oder jeder andere Grund, wird als Rechtfertigung fuer Folter zugelassen.

Iran bestaetigte den Internationalen Vertrag ueber die Zivilen und Politischen Rechte in 1974. Das heutige Regime in Iran hat sich seit seinem Beginn an die Vorschriften des Vertrags gebunden erachtet. Artikel 7 des Vertrags sagt: Niemand darf Folter oder grausamer oder entwuerdigender Behandlung oder Bestrafung unterzogen werden.

Das geistliche Regime hat seit 1979 unter anderem diese spezielle Regelung des Vertrages verstossen.

Artikel 6 (1) des Abkommens der Vereinten Nationen gegen Folter und Andere Grausame, Unmenschliche oder Entwuerdigende Behandlung oder Bestrafung sagt dass wenn nach Untersuchung von verfuegbaren Informationen zufriedenstellend festgestellt wird, dass die Umstaende es rechtfertigen, soll jeder Staat in dessen Gebiet eine Person sich befindet die vorgeblich Straftaten begangen hat die im Artikel 4 genannt werden (das bedeutet Folter) diese Person in
Verwahrung nehmen oder andere gerichtliche Massnahmen ergreifen um seine Anwesenheit zu sichern. Die Aufbewahrung und andere gerichtliche Massnahmen sollen so sein wie es das Gesetz des Staates verordnet, aber duerfen nur solange andauern wie es noetig ist um Strafprozesse oder Auslieferungsverfahren einzuleiten.

Seit 1985 haben die Vereinten Nationen, Amnesty International, die Human Rights Watch und andere die “Islamische Republik von Iran” als bestaendigen und grausamen Verletzer von fundamentalen internationalen Normen von Menschenrechten gekennzeichnet. Dies kann in den jaehrlichen Berichten des Speziellen Berichterstatters der Vereinten Nationen ueber Menschenrechte in Iran, in den Berichten von Amnesty International, und in den Berichten von Human Rights Watch, usw. gefunden werden.