| Artikel 5 der
Universalen Menschenrechtsdeklaration: Niemand darf Folter oder
grausamer, unmenschlicher oder entwuerdigender Behandlung und
Bestrafung unterzogen werden. Die Menschenrechtsorgane der
Vereinten Nationen haben Folter definiert als jede Handlung bei
der ein Beamter oder jemand anderes auf Veranlassung eines
Beamten einer Person absichtlich heftige Schmerzen und Leiden
zufuegt, ob koerperlich oder geistig, um Informationen von der
Person zu erhalten ueber eine Handlung die sie oder eine dritte
Person begangen hat, oder um die Person oder eine dritte Person
einzuschuechtern oder zu etwas zu zwingen.
Folter wird heute international als ein Verstoss gegen den
Charter der Vereinten Nationen verurteilt und als Verletzung der
universal akzeptierten Normen der Menschenrechte und
Grundfreiheiten. Keine Ausnahmesituationen, ob Kriegszustand,
Kriegsdrohung, inlaendische politische Instabilitaet oder jeder
andere Grund, wird als Rechtfertigung fuer Folter zugelassen.
Iran bestaetigte den Internationalen Vertrag ueber die
Zivilen und Politischen Rechte in 1974. Das heutige Regime in
Iran hat sich seit seinem Beginn an die Vorschriften des
Vertrags gebunden erachtet. Artikel 7 des Vertrags sagt: Niemand
darf Folter oder grausamer oder entwuerdigender Behandlung oder
Bestrafung unterzogen werden.
Das geistliche Regime hat seit 1979 unter anderem diese
spezielle Regelung des Vertrages verstossen.
Artikel 6 (1) des Abkommens der Vereinten Nationen gegen
Folter und Andere Grausame, Unmenschliche oder Entwuerdigende
Behandlung oder Bestrafung sagt dass wenn nach Untersuchung von
verfuegbaren Informationen zufriedenstellend festgestellt wird,
dass die Umstaende es rechtfertigen, soll jeder Staat in dessen
Gebiet eine Person sich befindet die vorgeblich Straftaten
begangen hat die im Artikel 4 genannt werden (das bedeutet
Folter) diese Person in
Verwahrung nehmen oder andere gerichtliche Massnahmen ergreifen
um seine Anwesenheit zu sichern. Die Aufbewahrung und andere
gerichtliche Massnahmen sollen so sein wie es das Gesetz des
Staates verordnet, aber duerfen nur solange andauern wie es
noetig ist um Strafprozesse oder Auslieferungsverfahren
einzuleiten.
Seit 1985 haben die Vereinten Nationen, Amnesty International,
die Human Rights Watch und andere die “Islamische Republik von
Iran” als bestaendigen und grausamen Verletzer von fundamentalen
internationalen Normen von Menschenrechten gekennzeichnet. Dies
kann in den jaehrlichen Berichten des Speziellen
Berichterstatters der Vereinten Nationen ueber Menschenrechte in
Iran, in den Berichten von Amnesty International, und in den
Berichten von Human Rights Watch, usw. gefunden werden.
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